Es werden von diversen Anwohnern folgende Anmerkungen zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 A gemacht:

 

  • Frau Kühlbrock weist darauf hin, dass die geplanten Gebäude sehr groß werden und man lieber den Dorfkern, der evtl. reizvoll für die Touristen ist, erhalten sollte. Der Bauausschuss soll die Interessen der Einwohner vertreten und sich daher seine Entscheidung noch einmal gut überlegen. Sie bittet um Auskunft, ob sich jemand befangen?

Diese Frage wird allgemein verneint.

 

  • Frau Gummich wünscht sich eine den örtlichen Umständen entsprechende Bebauung und teilt mit, dass sie eine Stellungnahme eingereicht hat.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass im Rahmen der Auslegung die Abgabe einer Stellungnahme möglich war, über die nun entschieden werden wird. Er weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich die Entscheidung nicht leicht machen wird.

 

  • Herr Keppler weist darauf hin, dass er zusammen mit mehreren Nachbarn ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht hat und fragt an, wann denn nun eine Antwort darauf erfolgt.

Herr Struckmeier stellt fest, dass alle Stellungnahmen beim Planungsbüro eingegangen sind und den Mitgliedern des Bauausschusses mit der Einladung zur heutigen Sitzung in einer Abwägungstabelle übersandt wurden. Das Planungsbüro hat die Stellungnahmen sorgfältig geprüft und einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Der Rest liegt in der Zuständigkeit des Bauausschusses und der Gemeindevertretung.

 

·       Frau Jürgens beschwert sich, dass der Bürgermeister gerade vierzehn Tage im Amt war, als dann plötzlich der Bebauungsplan beschlossen wurde. Sie verweist auf die Neubauten am Steinkampberg/Hafenblick und am Katzbek als schlechte Beispiele und fragt, ob das Aneinanderreihen von „Betonwürfeln“ weiter gehen soll

Der Vorsitzende führt aus, dass der Bauausschuss sich bereits seit Monaten mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans 10 A befasst. Er betont, dass im Juli lediglich die Beschlussfassung zur Offenlegung erfolgt ist, worauf hin den Bürgern die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben wurde; die Frist hierfür ist nun jedoch abgelaufen.

 

·       Frau Scholz bittet um Auskunft, warum seinerzeit bei ihrem Neubau das Baufenster eingehalten werden musste, dies aber jetzt nicht der Fall ist. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Anwohner ein Verkehrsgutachten gefordert haben.

Herr Struckmeier führt hierzu aus, dass auch die in der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 A festgesetzten Baufenster einzuhalten sein werden. Weiterhin weist er darauf hin, dass es kein Verkehrsgutachten gibt. Er erläutert, dass der Investor während der Bauphase zuständig für die gesamte Organisation einschließlich des Baustellenverkehrs ist. Sollten durch die Baumaßnahme Schäden entstehen, wird der Investor für die Regulierung zuständig sein. Er stellt abschließend nochmals zur allgemeinen Information das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans dar.