Frau Maaß berichtet, dass zur Entwicklung des Baugebietes am Wulfsdorfer Weg u.a. die Entlassung aus dem Landschaftsschutz notwendig sei. Außerdem sei eine FFH-Prüfung notwendig. Dies erfordere, dass der Nachweis erbracht werden müsse, dass insbesondere mit Blick auf die Hagener Au und der Fragestellung der ordnungsgemäßen Entsorgung des Regenwassers keine Verschlechterung eintrete. Erste Einschätzungen des Ing.-Büros ergaben verschiedene technische Möglichkeiten, die zum Teil nebeneinander in Frage kämen. So eine Erstellung eines Rigolensystems ebenso in Betracht gezogen worden, wie die Einbeziehung von Grünflächen als Möglichkeit zur Versickerung. Die Systematik des Wasserhaushalts bestehend aus Verdunstung, Versickerung und Abfluss sei im Bau- und Umweltausschuss eingehend diskutiert worden. Trotz aller beschriebenen Möglichkeiten ist die Errichtung von entsprechend dimensionierten Regenrückhaltebecken gleichwohl erforderlich. Allerdings würde es wohl gelingen, mit einer Kombination aus allen technischen Möglichkeiten, das anfallende Regenwasser den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu entsorgen.

 

Im Zuge der Aussprache weist Herr Pfeiffer noch einmal auf die notwendige Klärung des Rechtsstatus des Teiches an der Schule hin.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der beschriebenen Kombination aus verschiedenen technischen Möglichkeiten zur schadlosen Beseitigung des anfallenden Regenwassers zu.

 

Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Nach der Abstimmung ergänzt Frau Maaß, dass in den nächsten Schritten der Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutz erfolgen wird und dass in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses über die Details eine Bebauungsplanes zu sprechen sein wird.