Sitzung: 19.09.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: LUTTE/BV/027/2018
Beschluss:
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 13.859,02 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lutterbek ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 1.109,76 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von 13.859,02 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |