Herr Bracker führt aus, dass seine Fragen zum geplanten Neubaugebiet in der letzten Sitzung des Planungsausschusses nicht ausreichend beantwortet wurden. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass am 27.09. eine Einwohnerversammlung zum geplanten Neubaugebiet durchgeführt wird, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, all ihre Fragen zum Neubaugebiet zu stellen. Die bisher vorgestellte Planung ist noch nicht festgelegt, es kann in allen Bereichen noch Änderungen geben und es kann sogar sein, dass die Planung gar nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass Fragen zum Neubaugebiet gern vorab schriftlich vorgetragen werden sollten, damit sich die Fachplaner bereits darauf vorbereiten und dann auch entsprechend antworten können. 

 

Herr Kreuzer bemängelt sodann die geplanten drei- und viergeschossigen Mehrfamilienhäuser direkt an der Kleingartensiedlung. Diese Gebäude werden sehr große Schatten werfen, sodass die unmittelbar anliegenden Kleingärten nicht mehr zu verpachten sind. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass bisher kein Widerspruch vom Kleingartenverein vorgetragen wurde, das hat sich offenbar geändert. Er bittet auch hier, möglichst eine schriftliche Eingabe zu machen, in der Einwohnerversammlung wird dann näher auf diese Problematik eingegangen.

 

Herr Paulsen spricht den aus seiner Sicht festgestellten Wildwuchs im Bereich des Deichweg in Kalifornien an. Er weist darauf hin, dass schon viele große Gebäude entstanden sind, die gar nicht in die sonst eher kleinteilige Bebauung am Deichweg passen. Herr Paulsen empfiehlt, den jeweils entsprechenden Bebauungsplan zu ändern, schließlich werden die Neubauten für die nächsten 100 Jahre dort stehen.

 

Weiterhin wird nach dem Planungsstand des Grundstücks Jugendhof Kalifornien gefragt und es wird mitgeteilt, dass ein Fußweg in dem Bereich zugewachsen ist, es stellt sich die Frage, wer für das Freischneiden zuständig ist. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Planung zum Jugendhof Kalifornien ruht und dass die Gemeinde nur für die Unterhaltung und damit auch das Freischneiden von öffentlichen Wegeflächen zuständig ist, in allen anderen Fällen gilt das Nachbarschaftsrecht.