Beschluss:     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

1.    der mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/288/2018 vom 28.05.2018 vorgelegten Abgabenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schönberg für die Erhebungszeiträume 2019 und 2020 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,

 

2.    unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen, gewichteten Prozentsatzes von 1,73 % p.a. eine Auflösung der empfangenen Abwasserbeiträge Nutzungsberechtigter im Jahr 2018 für die abgelaufenen bzw. auslaufenden Kalkulationszeiträume 2016, 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 148.071,34 EUR und dann fortlaufend ab 2019 b.a.w. eine regelmäßige jährliche Auflösung in Höhe von 49.507,22 EUR zu beschließen,

 

3.    die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein (Beitrags- und Gebührensatzung) mit den darin ausgewiesenen Abgabensätzen gemäß Entwurf zu beschließen.


Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der Bürgermeister ergänzt einige Eckdaten und begrüßt die gute Nachricht, dass die Gebühr stabil bleiben könne. Amtsmitarbeiterin Kussin erläutert Details der Vorlage und steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

Herr Lüken bedankt sich bei Frau Kussin für die umfangreiche Vorlage. Wichtig für die Gemeinde sei, dass die Gebühr stabil bleibe. Dies sehen die übrigen Ausschussmitglieder ebenso.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0