Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage.

 

Herr Stelck legt allen Ausschussmitgliedern hierzu eine Tischvorlage vor, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Herr Stelck erläutert die Tischvorlage und verweist darauf, dass immer noch der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ statt „Tourismusabgabe“ verwendet werde. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und rechtlich auch nicht mehr vorgesehen. Der seinerzeitige Satzungsbeschluss, der die Verwendung des Begriffes übergangsweise ermöglichen wollte, sei bereits drei Jahre her, und er sei der Auffassung, dass man nun, da man ohnehin die Satzung anpassen müsse, die Verwendung des Begriffes „Fremdenverkehrsabgabe“ komplett streichen sollte. Außerdem schlägt er eine weitere Änderung im Bereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 zum Thema Haftung vor.

 

Es schließt sich eine Diskussion zu diesem Thema an, in dem Amtsmitarbeiterin Kussin die Intention der Satzungsregelung erläutert, da sich der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ sehr etabliert habe. Im Ergebnis sind sich die Haupt- und Finanzausschussmitglieder nach einem entsprechenden Vorschlag von Herrn Cordts darüber einig, dass man die Entscheidung über die Tischvorlage von Herrn Stelck und damit über die Satzungsänderung insgesamt in den nächsten Haupt und Finanzausschuss vertagen sollte, um in Ruhe die aufgeworfenen Fragen zu klären. Dies betrifft einmal die juristische Bewertung der vorgeschlagenen Änderung zur Haftungsfrage und zum anderen die Frage, ob die sicherlich notwendige Anpassung der Begrifflichkeit nicht auch nach und nach im laufenden Betrieb erfolgen könne bzw. welcher Aufwand mit dieser Anpassung verbunden ist. Im Internet wird die Verwaltung die Bezeichnung der Satzung bereits anpassen.

 

Der Haupt und Finanzausschuss beschließt die Vertagung in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss einstimmig.