Beschlussvorschlag:

 

Als Beschilderung sind drei Kombischilder zu beschaffen.

Zwei Kombischilder sind mit den folgenden VZ zu versehen: VZ 274-30 (30 km/h); VZ 136-10 (Kinder, rechts); den Zusatzzeichen ZZ 1012-50 (Schule); 1001-30 (300m) und ZZ 1042-33 (Mo-Fr 7 -19 h).

Ein Kombischild mit den Verkehrszeichen VZ 274-30 (30 km/h) VZ 136-20 (Kinder, links); den Zusatzzeichen ZZ 1012-50 (Schule); ZZ 1001-30 (300m) und ZZ 1042-33 (Mo-Fr 7 -19 h)

 


In der WVA-Sitzung vom 22.11.2017 wurde unter TOP 8.4 der Beschluss gefasst, den im Wulfsdorfer Weg stehende „Schilderbaum“ durch ein Kombischild zu ersetzen. Mittlerweile hat  der LBV-Straßenbau sich zu dieser Thematik geäußert. Danach sind drei Schilder zu ersetzen. Diese Schilder werden durch den Straßenbaulastträger –LBV- jedoch nur im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerung  bezahlt. Da sich die Gemeinde entschlossen hat, den „Schilderbaum“ zu ersetzen, ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0