Beschluss:

Die in der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden

unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Da es sich um private Grundstücksangelegenheiten handelt, muss der Sachverhalt unter Aus­schluss der Öffentlichkeit beraten werden.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0