Herr Erdmann vertritt die Ansicht, dass die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auch im öffentlichen Teil beraten werden könnten. Es sind so wenig Informationen darin enthalten, dass keine Rückschlüsse auf Personen möglich seien. Er sieht sich in der Pflicht, den Bürger über den Einnahmeverlust zu informieren.

 

Es ergeht die Bitte an die Verwaltung zu prüfen, ob Ausschussmitglieder in Steuersachen Akteneinsicht bekommen könnten und ob es eine gesetzliche Verpflichtung gäbe, die Steuerschulderlasse im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung zu beraten.

 


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen :0

Enthaltungen: 0

Befangen:0

 

Damit bleibt die Tagesordnung in der o.g. Form bestehen.