Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9 „Arp´sch Koppel“ nicht zu ändern.


Frau Schöneich-Beyer trägt die gesetzlichen Gegebenheiten der Zulassung von Ferienwohnungen in Allgemeinen und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 im Besonderen vor. Sie führt aus, dass dort, wahrscheinlich unwissentlich, jahrzehntelang die Ferienvermietung erfolgte. Schließlich stellt sie für die LWG-Fraktion den Antrag, auf den Eigentümerversammlungen der betroffenen Gebäude eine Abfrage durchführen zu lassen, ob der Wunsch auf Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich besteht.

 

Die SPD spricht sich zum wiederholten Mal für bezahlbaren Wohnraum uns damit gegen eine Zulassung von Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 aus. Hier wird der „Dominoeffekt“ befürchtet. Es wird um die Ermittlung der konkreten Zahlen zu den vorhandenen Wohneinheiten und den davon als Dauerwohnung genutzten Wohnungen gebeten.

 

Nach der Aussage des Bürgermeisters, dass die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön zeitnah eine Entscheidung der Gemeinde erwartet, fasst der Bauausschuss folgenden


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:    8

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:    3

Befangen: 0