Verbandsvorsteher Schnoor eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung formgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Er verweist auf die verkürzte Ladungsfrist gem. § 34 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO).