Herr Amtsvorsteher Mönkemeier verweist auf die Wahlvorschläge, die als Tischvorlage vorliegen. Da niemand widerspricht, erfolgt die Abstimmung über die Mitglieder und die stellv. Mitglieder jeweils offen und en-bloc.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier weist außerdem darauf hin, dass laut Amtsordnung nur der Vorsitz und der stellv. Vorsitz im Hauptausschuss durch den Amtsausschuss zu wählen ist. Die übrigen Ausschüsse wählen ihre Vorsitzenden selbst.