Der Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran die Herren Gemeindevertreter Nieswand, Körfer, Stubbe und Röpke gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.