Sitzung: 12.06.2018 Gemeindevertretung
Gem. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die Bürgermeisterin die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.
Sitzung: 12.06.2018 Gemeindevertretung
Gem. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die Bürgermeisterin die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.