Sitzung: 11.06.2018 Gemeindevertretung
Herr
Bürgermeister Schlabritz verpflichtet die Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter gemäß § 33 Abs. 5
der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer
Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.