Herr Ehlers erläutert die Vorlage. Die Fußwegführung ist wie geplant umgesetzt worden. Erst jetzt wurde festgestellt, dass der Fußweg vor dem Haus Nr.13 endet und vor dem Haus Nr. 15/17 nicht vorhanden ist. Die Straße Kethelshufe ist, wie in der Begründung zum B-Plan beschrieben, als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Es handelt sich um eine Sammelstraße in die Anliegerstraßen einmünden. Aus verkehrsordnungsrechtlichen Gründen kann der verkehrsberuhigte Bereich nicht weiter durchgezogen werden. Vorgeschlagen wird, die Fortführung des Gehweges vor dem Haus Nr 15/17. Die Parkflächen werden von vier auf zwei Parkplätze reduziert und die Bäume müssen versetzt, bzw. entfernt werden. Herr Schletze findet die Fußwegführung im „zickzack“ nicht sinnvoll und schlägt vor, den Fußweg diagonal weiterzuführen.

 

Dieser Vorschlag soll fachlich und rechtlich von der Amtsverwaltung geprüft werden.