Die Bürgermeisterin gibt zur Kenntnis, dass Vorschläge zur Wahl der Schöffen an die Gemeindevertretung heranzutragen sind, damit bis zum 01.08.2018 die Vorschlagsliste von der Gemeinde aufgestellt werden kann. Sollten keine Vorschläge eingehen, besteht kein Handlungsbedarf. Die Amtsverwaltung wird in dem Fall eine Fehlanzeige erstellen.