Die Vorsitzende spricht das Thema „Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses“ an, welches auf der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden soll.

 

Die bestehende Benutzungsordnung sieht eine Staffelung der Miete je nach dem Umfang der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses vor (50 € / 150 €/175 €).

Im Haushaltsjahr 2017 ist das Dorfgemeinschaftshaus nur geringfügig vermietet worden. Wesentliche Mehreinnahmen können durch eine Erhöhung der Benutzungsgebühren damit nicht erzielt werden.

 

Der Finanzausschuss sieht daher keinen Handlungsbedarf.