Sitzung: 15.03.2018 Finanzausschuss (bis 11.06.2023)
Vorlage: BARSB/BV/020/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017 gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 21.563,45 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
658.256,44 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
658.256,44 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
637.600 € |
646.702,62 € |
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Soll-Ausgaben: |
637.600 € |
646.702,62 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
19.400
€ |
11.553,82
€ |
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Soll-Ausgaben: |
19.400
€ |
11.553,82
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 26.257,51 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 315.350,75 € aus.
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 21.563,45 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2017 dargestellt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
wurde geprüft. Beanstandungen haben sich keine ergeben.
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |