Beschluss:

 

Die in der Bürgerbefragung zu stellende Frage zur Schwimmhallenversorgung in der Region der Ämter Probstei und Schrevenborn soll lauten:

 

„Soll sich die Gemeinde Schönberg am Neubau einer Schwimmhalle vorwiegend für schulische und Vereinszwecke (Versorgungsschwimmbad) im Bereich der Ämter Probstei und Schrevenborn sowie dem damit verbundenen jährlich wiederkehrenden Defizitausgleich beteiligen?“

 


Der Vorsitzende Herr Wolfgang Mainz führt in die Thematik ein, erläutert die Hintergründe und geht dabei neben den Vorbefassungen in den gemeindlichen Gremien auch auf die interfraktionelle Abstimmung im Vorwege dieser Sitzung ein. Er erläutert, dass die Durchführung der Bürgerbefragung separiert von der Gemeindewahl durchgeführt werden muss.

 

Herr Bürgermeister Peter A. Kokocinksi ergänzt die Ausführungen um Hinweise zu den rechtlichen Hintergründen, erwartet aber, ohne dabei ins Detail gehen zu wollen, dass sich aus den Ergebnissen der Befragung einiges ableiten lässt. Es sei beabsichtigt, vorab zur Befragung Informationsschreiben per Hauswurfsendung zu verteilen und dort auch auf die Frage sowie die Einwohnerversammlung hinzuweisen.

 

Herr Jürgen Cordts verspricht sich durch die Verbindung mit der Gemeindewahl erhebliche Vorteile. Allein dadurch seien viele erreichbar, die man sonst nicht erreichen würde. Auch die Einwohnerversammlung sei von besonderer Bedeutung, wobei man hinsichtlich der notwendigen Informationen zur Einordung der Fragestellung auch die erreichen müsse, die nicht an der Einwohnerversammlung teilnähmen. Außerdem bittet er darum, über eine Ergänzung der Fragestellung nachzudenken, damit nicht der Eindruck entstünde, es handele sich nur einen einmaligen Beitrag der Gemeinde. Auch Frau Antje Klein betont die Wichtigkeit der Information. Sie bedauert, dass dies nicht aus der Vorlage hervorginge. Es sei enorm wichtig, dass möglichst viele umfassend auch über die Kosten einer Schwimmhalle informiert werden. Evtl. solle man auch über ein Quorum nachdenken.

 

Herr Wolfgang Mainz weist hinsichtlich des Quorums auf den Unterschied der Befragung zu einem Bürgerentscheid hin. Die Befragung habe nur selbstbindende Wirkung. Im Anschluss an Frau Antje Klein, die angesichts der Selbstbindung auf die moralische Verpflichtung hinwies, stimmt Herr Klaus Stelck zu. Er betont aber, dass dem Bürger auch gesagt werden solle, dass es sich eben nicht um eine verbindliche Abstimmung handele.

 

Herr Christian Lüken dankt zunächst dem Bürgermeister und der Verwaltung für die Vorbereitung. Die Befragung bzw. die Meinung der Bürger sei ein hohes Gut, die allerdings zum jetzigen Zeitpunkt wegen noch zu vieler offener Fragen zu früh eingeholt würde. Die CDU lehne die Befragung daher zu diesem Zeitpunkt ab und ergänzt, dass eine Verbindung mit der Gemeindewahl auch nicht zwingend sei. Außerdem ist auf Antrag der CDU lediglich beschlossen werden, die Befragung zu prüfen. Es habe sich in Sachen weiterer Informationen seit der Sitzung am 14.12.2017 letztlich nichts Neues ergeben. Auch da hatte die CDU bereits auf noch zu wenige Informationen hingewiesen.

 

Herr Wolfgang Mainz weist darauf hin, dass andere Gemeinden durchaus auf der bestehenden Informationslage Beschlüsse gefasst hätten. Herr Henner Meckel sieht die Befragung unabhängig von der laufenden Diskussion in den Gemeinden, greift aber noch mal eine geänderte Fragestellung auf, die auch der Erläuterung des Begriffes Versorgungsschwimmbad dienen soll.

 

Herr Jürgen Cordts will die Bürger in dem Diskussionsprozess in der Gemeinde Schönberg mitnehmen und führt noch einmal aus, dass dazu im Lichte der Kommunalwahl, bei der mit einer hohen Beteiligung zu rechnen sei, die beste Gelegenheit ist. Dann bedürfe es auch keines Quorums. Dem stimmt Frau Antje Klein zu und geht kurz auf die Begrifflichkeit des Versorgungsschwimmbades ein.

 

Im Anschluss an Herrn Bürgermeister Peter A. Kokocinksi, der zusagt, den Begriff im Begleitschreiben zu erklären, erläutert Herr Körber, dass er sehr gerne bereit sei, in der Einwohnerversammlung sachlich und neutral zu informieren. Er werde dabei aber lediglich Fakten berichten und keineswegs auf Vor- oder Nachteile eines Schwimmbades eingehen. Dies sei nicht Sache der Amtsverwaltung. Die gerade auch im Lichte anderer Aufgaben wahrlich nicht einfache Entscheidung sei dabei der Selbstverwaltung vorbehalten. Er werde aber sicher sachlich und neutral über die bestehenden Fakten sowie über die noch offenen Fragen informieren, so dass die Bürger sich ein eigenes Bild machen können.

 

Nachdem Frau Antje Klein für einen möglichst einmütigen Beschluss wirbt, unterbricht der Vorsitzende Herr Wolfgang Mainz auf Wunsch von Herrn Christian Lüken um 19.45 Uhr die Sitzung.

 

Um 19.54 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet.

 

Herr Christian Lüken kann dem Argument folgen, dass es sicher am Tag der Gemeindewahl gelänge, eine möglichst hohe Zahl von Bürgern zu erreichen. Auch ist eine Beteiligung sinnvoll und notwendig. Allerdings dürften auch keine falschen Erwartungen geweckt werden, die am Ende nicht gehalten werden können. Er erläutert für die CDU, dass es eher kein einheitliches Abstimmungsbild geben werde.

 

Im Anschluss ergeht nach einer kurzen Diskussion über weitere mögliche Hinweise und Ergänzungen in der Fragestellung folgender

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:

Befangen: 0