Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 

 

 


Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

   910.591,70 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

   910.591,70 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

789.400 €

799.705,20 €

Soll-Ausgaben:

789.400 €

799.705,20 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

 79.600 €

110.886,50 €

Soll-Ausgaben:

 79.600 €

110.886,50 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von insgesamt 27.454,83 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2017 einen Stand von 706,47 € aus. Der Schuldenstand beträgt 412.732,03 €.

 

Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 €.

 

Der Vorsitzende und Herr Hirsch geben weiterführende Erläuterungen. Insbesondere aufgrund deutlicher Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und sehr hoher Kinderbetreuungskosten war ein besseres Rechnungsergebnis nicht zu erzielen.

 

Im laufen Haushalt 2018 klafft durch das negative Rechnungsergebnis 2017 nunmehr eine Finanzierungslücke von etwa 28.000 €. Im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteile gibt es derzeit positive Tendenzen, die verbunden mit einer sehr sparsamen Haushaltsführung durchaus die Hoffnung erwecken, dass diese Finanzierungslücke im laufenden Haushalt ausgeglichen werden könnte.

 

 

 


Stimmberechtigte:

5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0