Sitzung: 20.03.2018 Finanzausschuss
Vorlage: FIEFB/BV/019/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
910.591,70 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
910.591,70 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
789.400 € |
799.705,20 € |
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Soll-Ausgaben: |
789.400 € |
799.705,20 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
79.600 € |
110.886,50 € |
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Soll-Ausgaben: |
79.600 € |
110.886,50 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 27.454,83 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 706,47 € aus. Der Schuldenstand beträgt 412.732,03
€.
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 €.
Der Vorsitzende und Herr Hirsch geben
weiterführende Erläuterungen. Insbesondere aufgrund deutlicher Mindereinnahmen
bei der Gewerbesteuer und sehr hoher Kinderbetreuungskosten war ein besseres
Rechnungsergebnis nicht zu erzielen.
Im laufen Haushalt 2018 klafft durch das
negative Rechnungsergebnis 2017 nunmehr eine Finanzierungslücke von etwa 28.000
€. Im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteile gibt es derzeit
positive Tendenzen, die verbunden mit einer sehr sparsamen Haushaltsführung
durchaus die Hoffnung erwecken, dass diese Finanzierungslücke im laufenden
Haushalt ausgeglichen werden könnte.
Stimmberechtigte: |
5 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |