Herr Schnoor berichtet, er habe zu dem Thema Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil eine Anfrage eines Bürgers erhalten, die ihn verlasst habe, beim Amt nachzufragen, welche Grundsätze die Gemeindevertretung bei der Erstellung einer Tagesordnung zum Thema Öffentlichkeit beachten müsse.

 

Grundsätzlich soll bei Sitzungen die Öffentlichkeit gegeben sein. Einschränkungen sind gegeben, wenn schützenswerte Interessen eines Einzelnen vorrangig zu betrachten sind.

Dieses findet sich oft bei Personalangelegenheiten und Bauanfragen wieder, ist aber jedes mal eine Einzelfallentscheidung.

Ist die Gemeindevertretung nicht mit der Tagesordnung bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit einverstanden, kann die Tagesordnung während der Sitzung mit einer 2/3 Mehrheit bezüglich dessen geändert werden.

Die im nicht öffentlichen Teil erfolgten Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung, ohne Angaben von Details, bekannt zu geben.

z.B: Es wurde ein neuer Gemeindearbeiter eingestellt; Der Auftrag zur Beschaffung von… wurde an die günstigste Firma vergeben; das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Bauvorhaben  erteilt, etc.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion über die in nichtöffentlicher Sitzung genannten TOPs.

 

Danach lässt der Bürgermeister über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte einzeln abstimmen.

 

Beschluss:

TOP 12: Auftragsvergaben - Beschaffung einer Tragkraftspritze wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.

 

Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Beschluss:

TOP 13: Bauangelegenheiten wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.

 

Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Beschluss:

TOP 14: Grundstücksangelegenheiten – Regenwasserleitung Spielplatz wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.

 

Stimmberechtigte:6

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Somit bleibt die Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil bestehen.