Sitzung: 27.02.2018 Bau-, Wege- und Umweltausschuss
Der Schaden in Höhe des Birkenwegs 4 ist auf eine unsachgemäße Ausführung einer Fahrbahnreparatur zurück zu führen, die vor etlichen Jahren durchgeführt wurde. Der Schaden muss durch die Gemeinde behoben werden.