Sitzung: 20.02.2018 Planungsausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/247/2018
Beschluss:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„südlich der B 502, südwestlich des Kreisels Richtung Schönberger Strand
und nördlich des Baugebietes Strandstraße" mit der Ergänzung, dass
die Fläche des Obstgartens im Südwesten des Gebietes aus dem
Geltungsbereich herausgenommen wird (Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das
Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herr Dr. Heisel, und für die
naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s
Landschaften, Frau Franke, erteilt. Der Auftrag für die schalltechnische
und verkehrliche Untersuchung wird an das Planungsbüro Wasser- und
Verkehrskontor GmbH, Herr Hinz, erteilt.
Bürgermeister Kokocinski erläutert die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche im Bereich südöstlich des Kreisels in Richtung Schönberger Strand. Im Bereich des Gewerbegebietes am Eichkamp findet eher kleinteiliges Gewerbe statt, das auch fortgeführt werden soll. Hier ist in Kürze eine entsprechende Erweiterung vorgesehen. In der nun in Aussicht genommenen Fläche soll sich eher ein großer Betrieb ansiedeln, der die gesamte Fläche benötigt. Die Fläche liegt von der Verkehrsanbindung an die B 502 sehr günstig und soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes als Signal an große Betriebe gerichtet sein, wenn ein neuer Standort gesucht wird. Es geht hier zunächst nur um die Änderung des Flächennutzungsplanes, was bedeutet, dass noch keine verbindlichen Baurechte geschaffen werden. Ein Bebauungsplan würde erst aufgestellt werden, wenn es eine konkrete Anfrage eines Betriebes geben würde.
Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass in den meisten Fällen erst reagiert wird, wenn schon eine konkrete Anfrage vorliegt. Hier geht es um eine Vorratsfläche und damit das Signal, dass Schönberg in der Lage ist, eine größere Fläche für einen entsprechend größeren Betrieb zur Verfügung zu stellen.
Herr Bünning weist auf das Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept hin, auch dort wird erwähnt, dass die Gemeinde vorwegdenken sollte, insofern passt die Planung gut in das Konzept. Er bittet jedoch, den vorhandenen Obstgarten im Südwesten des Gebietes bei der konkreten Planung zu berücksichtigen.
Ausschussvorsitzender Cordts schlägt vor, die Fläche des Obstgartens bereits jetzt aus dem Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |