Herr Bastian und Herr Hirt verlassen wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass zu dieser Planung schon einige Diskussionen geführt wurden, wie die Grundstücke ausgenutzt werden sollten. Es hat dazu dann auch schon mehrere Planvarianten gegeben. Nach dem letzten Beschluss im Planungsausschuss wurde von Seiten der Investoren eine neue Planvariante vorgestellt, wonach  das Dauerwohnen und Ferienwohnen je nach Bedarf gemischt werden sollte. Herr Blank wird nun nach einer baurechtlichen Prüfung noch einmal die bisherigen und zusätzlichen neuen Planvarianten vorstellen. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass es noch keinen Beschlussvorschlag dazu gibt. Es ist vorgesehen, dass nach der Vorstellung der verschiedenen Möglichkeiten die Fraktionen zunächst noch einmal intern darüber beraten sollen. Grundsätzlich sollten in den Strandbereichen die touristischen Aspekte Vorrang genießen, aber es sollte auch jede Fläche individuell für sich betrachtet werden.

 

Herr Blank erläutert anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern vorliegt, die verschiedenen Planvarianten ausführlich.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich für die umfassende Präsentation, er weist noch einmal darauf hin, dass von der Verwaltung zu prüfen war, ob die Mischung aus Dauerwohnen und Ferienwohnen im Bebauungsplan umsetzbar ist. Herr Griesbach erklärt, dass hierzu eine entsprechende Anfrage an das Innenministerium gesendet wurde. Von Seiten des Innenministeriums wurde erklärt, dass eine willkürliche Mischung des Gebietes mit Ferienhäusern und Wohnhäusern für das Dauerwohnen nicht zulässig sei. Herr Blank ist in seiner Präsentation bereits ausführlich darauf eingegangen.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass nun im März der Beschluss gefasst werden sollte, welche Gebietsfestsetzung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 bekommen soll. Er weist darauf hin, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, das sollten die Ausschussmitglieder auch bedenken. Ggf. wäre ansonsten die Variante C denkbar, aber es sollte dabei sichergestellt sein, dass der Bebauungsplan dann auch rechtssicher ist. Vor allem die spätere Kontrolle ist dabei wichtig und die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade das sehr schwierig ist. Die Mischung aus Ferienwohnen, Wochenendhauswohnen und Dauerwohnen hat bereits zu Problemen geführt, hier wäre es ein neuer Bebauungsplan, der genau diese Mischung festsetzen soll.

 

Auf die Frage von Herrn Keppel, was es bedeutet, dass alles unter einem Dach stattfinden soll, erklärt Herr Blank, dass eine Einliegerwohnung im Wohnhaus als Ferienwohnung genutzt werden kann, eine Dauerwohnung wäre aber zwingend in jedem Haus erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat genau diese Konstellation als unzulässig erklärt. Seit der Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung im Mai letzten Jahres sind Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten aber ausnahmsweise zulässig. Das gilt auch für ältere Bebauungspläne, allerdings kann im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass diese ausnahmsweisen Nutzungen gar nicht zulässig sein sollen. Beim Bebauungsplan Nr. 46, der ja unmittelbar an das Gebiet anschließt, wurden diese ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Warum das in einem Gebiet, das von touristischen Nutzungen geprägt ist, so festgesetzt wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Sehr wohl finden in diesem kleinen Wohngebiet tatsächlich auch touristische Nutzungen statt.

 

Abschließend weist Ausschussvorsitzender Cordts nochmals auf eine Beschlussfassung im März hin, er bittet, die Stellungnahme der Investoren zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.