Beschluss:

 

  1. Die Nistplätze werden nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde beidseitig verschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zu stellen.

 

  1. Er wird ermächtigt, den Auftrag zur Lieferung der notwendigen Ersatzquartiere (Durchführung von behördlich anzuordnenden Ausgleichsmaßnahmen) an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Der Vorsitzende betritt den Sitzungssaal. Nach einer kurzen Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0