Der Vorsitzende verweist zunächst auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage LUTTE/IV/022/2018 und fasst deren wesentlichen Inhalt nochmals zusammen.

 

Er stellt fest, dass auch in der Gemeinde Lutterbek ein Bedarf an Wohnraum besteht, der die Gestellung eines (neuen) Baugebietes erforderlich macht. Im Rahmen eines transparenten Verfahrens zur Erstellung eines Innenbereichsgutachtens, in dessen Verlauf die Einwohnerschaft umfangreich beteiligt wurde, seien daher mögliche Bauflächen identifiziert worden.

 

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, die Mitglieder der Gemeindevertretung könnten sich regresspflichtig machen, wenn sie im Rahmen einer dem Innenbereichsgutachten folgenden Bauleitplanung dessen Inhalte bauplanungsrechtlich umsetzten, sei falsch und im Übrigen nicht nachvollziehbar.