Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Die eigentliche Zulassungsentscheidung ist auf der nach dem Muster der Anlage 19 zu § 29 Abs. 6 GKWO gefertigten Niederschrift dokumentiert[1].



[1] Hinweis des Protokollführers: Die nach dem amtlichen Muster gefertigte Niederschrift beinhaltet in ihrer Originalversion auch die Anlage zur Vorlage AMTPR/IV/021/2018, die wegen der Regelung des § 31 Abs. 1 GKWO nicht öffentlich ist (Angabe des vollen Geburtsdatums). Es wird stattdessen auf die öffentliche Bekanntmachung vom 16.03.2018 verwiesen, die auch auf der Website www.amt-probstei.de einzusehen ist und nur den Geburtsjahrgangs beinhaltet.