Beschluss:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges (K 30), südöstlich der Feldstraße und Langensoll sowie nordöstlich des Kiebitzredders“ zu beschließen (Satzungsbeschluss) und die Begründung mit Anlagen in den vorliegenden Fassungen bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassungen zu billigen.

Der Satzungsbeschluss ist im Probsteier Herold bekannt zu machen.

 

 


Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Städtebauliche Vertrag und Erschließungsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung am heutigen Tage beurkundet wurde, nachdem die in der letzten Sitzung des Bauausschusses gefassten Beschlüsse eingearbeitet wurden.

Die stellv. Vorsitzende bittet Herrn Gieseler um Darstellung des Bebauungsplanes und die Abwägung.

 

Herr Gieseler teilt auf Anfrage zunächst mit, dass heute die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zusammenfassend vorgestellt wird, aber jeder Einwender auch schriftlich eine Antwort auf seine Stellungnahme bekommt.

 

Sodann erläutert Herr Gieseler die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und wie in der Abwägung damit umgegangen wurde. Die Abwägungstabelle liegt allen Bauausschussmitgliedern vor.

Anschließend wendet Herr Gieseler sich den Stellungnahmen der Einwohner und deren Abwägung zu, die ebenfalls aus der vorliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen sind.

 

Auf die nochmals aufgeworfene Frage nach einem Bodengutachten und evtl. aufgebrachtem Klärschlamm, bestätigt Herr Gieseler, dass die gezogenen Proben keinen Hinweis auf Klärschlamm ergaben. Ebenso ist im Altlastenkataster des Kreises Plön nichts vermerkt. Herr Gieseler erklärt weiter, dass im Rahmen der Baumaßnahmen Bodenproben durch ein dafür autorisiertes Büro genommen werden, bevor der Mutterboden in den späteren Gärten aufgebracht wird. Die Kosten hierfür übernimmt der Investor.

 

Bezugnehmend auf die geplante Kindertagesstätte erläutert Herr Gieseler, dass der Investor das Grundstück unentgeltlich zur Verfügung stellt. Den Rest regelt die Gemeinde Laboe selbst.

 

Der im Bebauungsplan festgesetzte Kreisverkehr muss laut Herrn Gieseler zuerst realisiert werden, da sämtlicher Baustellenverkehr über den Kreisverkehr und die Haupterschließungsstraße abgewickelt wird.

 


Stimmberechtigte:

   11

Ja-Stimmen:    11

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:    0

Befangen: 0