Beschluss:

1.    Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Schönberger Strand, Straße Promenade Hausnummern 34 und 35“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 

2.    Der Planungsauftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

3.    Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten. Es ist hierzu ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und berichtigt diese insoweit, dass derzeit laut Bebauungsplan Nr. 54 A das Grundstück Promenade 34 mit drei Vollgeschossen und das Grundstück Promenade 35 mit zwei Vollgeschossen bebaut werden kann. In der Sitzungsvorlage wurden die Hausnummern vertauscht.

Herr Schimmer weist darauf hin, dass gegebenenfalls noch erhaltenswerte Bäume zu berücksichtigen sind.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass im Planverfahren die entsprechenden Beiräte und Ausschüsse beteiligt werden.


Stimmberechtigte:

   7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:      0

Enthaltungen:      0

Befangen: 0