Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung befürwortet den Bau einer Schwimmhalle in der Region für die Daseinsvorsorge. Sie beteiligt sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Planungskosten, wenn mindestens 70 % der Gemeinden in den Ämtern Probstei und Schrevenborn, sowie den Schulverbänden Probstei West und Probstei diese ebenfalls unterstützen.

Hierbei ist als Basis von der Gesamteinwohnerzahl der betroffenen Gemeinden auszugehen.

In jedem Fall müssen sich alle Gemeinden über 2000 Einwohner beteiligen. Die Kosten der Gemeinde Lutterbek müssen zu 100% bei der Beantragung von Sonderbedarfszuweisungen beim Kreis Plön berücksichtigt werden.


Bürgermeister Mönkemeier erläutert den aktuellen Sachverhalt der Schwimmhallenversorgung in der Region sowie den Sachstand um die Schwimmhalle Laboe.

 

Nach dem Bürgerbegehren ist die Schwimmhalle zunächst wieder geöffnet, letztendlich bleibt der Betrieb der Halle jedoch unwirtschaftlich und nicht tragbar für die Gemeinde.

 

Entsprechend einem Gutachten wurde empfohlen einen Zweckverband zu gründen und eine neue Schwimmhalle zu bauen, um vor allem das Schul- und Vereinsschwimmen aufrecht zu erhalten.

Diese würde jedoch kein Spaßbad werden, da das nicht finanzierbar wäre.

 

Für die Gemeinde Lutterbek bedeutet der Neubau eine Schwimmhalle eine Beteiligung sowohl an den Investitionskosten als auch an den laufenden Betriebskosten, da sich erfahrungsgemäß Schwimmhallen nicht ohne Zuschüsse tragen.

 

Am 05.09.2017 wurde im Amt Schrevenborn das Gutachten zur Schwimmhalle vorgestellt, für Lutterbek wurden dabei Kosten in Höhe von 5000,00 EUR – 6000,00 EUR benannt.

 

Die Gemeinden Stein und Brodersdorf haben bereits einen Beschluss an der Beteiligung zum Zweckverband gefasst, diesen jedoch mit Auflagen versehen.

Die größeren Gemeinden haben sich noch nicht zu einer Beteiligung am Zweckverband geäußert.

 

Der Vorsitzende weist deutlich darauf hin, dass eine Beteiligung am Zweckverband für die kleinen Gemeinden zu teuer wird, wenn eine große Gemeinde sich nicht beteiligen würde.

 

Er verweist auf den bereits im Hauptausschuss vom 01.11.2017 gefassten Beschluss in dem explizit der Zusatz benannt wurde, dass die Kosten bei der Bemessung der Sonderbedarfszuweisungen zu 100 % berücksichtigt werden müssen, denn bei einer Anrechnung der freiwilligen Mitgliedskosten im Zweckverband auf die Sonderbedarfszuweisungen des Kreises Plön wäre dies für die Gemeinde wirtschaftlich nicht tragbar.

 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0