Beschlussvorschlag:

 

Auf dem  Streckenabschnitt ist in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h durch Zeichen 274 begrenzt. Die Vorschriftzeichen sind jeweils zu Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt. Dieser Abstand erscheint zu groß, sodass vorgeschlagen wird, dass eine Wiederholung des Zeichens in der Mitte des Streckenabschnittes erfolgt.

 


8.3. L 50 Schönberger Landstraße /Trensahl-Alte Dorfstraße

In diesem Bereich sollte das Zeichen 274 (50 km) wiederholt werden.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0