Sitzung: 22.11.2017 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Beschlussvorschlag:
Auf
dem Streckenabschnitt ist in beiden
Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h durch Zeichen
274 begrenzt. Die Vorschriftzeichen sind jeweils zu Beginn der
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt. Dieser Abstand erscheint zu groß, sodass
vorgeschlagen wird, dass eine Wiederholung des Zeichens in der Mitte des
Streckenabschnittes erfolgt.
8.3. L 50
Schönberger Landstraße /Trensahl-Alte Dorfstraße
In diesem
Bereich sollte das Zeichen 274 (50 km) wiederholt werden.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |