Sitzung: 22.11.2017 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Beschlussvorschlag:
Die dort
jetzt vorhandene Beschilderung entspricht nicht der StVO (siehe beigefügtes
Lichtbild)
Sie ist,
wie folgt aufzustellen:
1. Blomeweg Haltverbot:
Das
Halteverbot (Zeichen 283-10) ist gesondert an einem Mast aufzustellen. Vor der
Einfahrt zum Feuerwehrgerätehaus ist ein neues Haltverbot (Zeichen 283-20)
aufzustellen.
2. Rad- u. Gehweg Alte Dorfstraße, ab
Einmündung Blomeweg Richtung Schönkirchen:
Das
Zeichen Fußgänger (Zeichen 239) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zeichen
1022-10) ist so aufzustellen, dass es zweifelsfrei dem Geh- und Radweg
zugeordnet werden kann.
8.2.
Blomeweg; Einfahrtsbereich Feuerwehrgerätehaus
Hier wurde
bereits ein Hinweiszeichen „Feuerwehrausfahrt“ durch die Amtsverwaltung
Im
Blomeweg angeordnet. Es ist jedoch erforderlich, die Beschilderung im
Einmündungsbereich Blomeweg-Alte Dorfstraße neu zu ordnen und entsprechend der
StVO aufzustellen.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |