Beschlussvorschlag:

 

Die dort jetzt vorhandene Beschilderung entspricht nicht der StVO (siehe beigefügtes Lichtbild)

Sie ist, wie folgt aufzustellen:

 

1. Blomeweg Haltverbot:

Das Halteverbot (Zeichen 283-10) ist gesondert an einem Mast aufzustellen. Vor der Einfahrt zum Feuerwehrgerätehaus ist ein neues Haltverbot (Zeichen 283-20) aufzustellen.

 

2. Rad- u. Gehweg Alte Dorfstraße, ab Einmündung Blomeweg Richtung Schönkirchen:

Das Zeichen Fußgänger (Zeichen 239) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zeichen 1022-10) ist so aufzustellen, dass es zweifelsfrei dem Geh- und Radweg zugeordnet werden kann.

 


8.2. Blomeweg; Einfahrtsbereich Feuerwehrgerätehaus

Hier wurde bereits ein Hinweiszeichen „Feuerwehrausfahrt“ durch die Amtsverwaltung

Im Blomeweg angeordnet. Es ist jedoch erforderlich, die Beschilderung im Einmündungsbereich Blomeweg-Alte Dorfstraße neu zu ordnen und entsprechend der StVO aufzustellen.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0