Sitzung: 22.11.2017 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Beschlussvorschlag:
1. In der
Alten Dorfstraße aus Richtung Schönberg endet das eingeschränkte Haltverbot
(Zeichen 286) sowie die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
(Zeichen 274) kurz hinter der Aubrücke.
Für die
Gegenfahrbahn beginnt das Haltverbot (Zeichen 283-10) sowie die angeordnete
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ca. 100 m entfernt, hinter dem
Einmündungsbereich Blomeweg in die Alte Dorfstraße.
2. Auf
Grund der Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus, unmittelbar an der Alten
Dorfstraße, wird folgende Beschilderung beantragt:
Das
Haltverbot(Zeichen 283-10) sowie der Beginn der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Richtung Schönberg wird bis zur Höhe der
Streckenverbote der Gegenfahrbahn erweitert.
8.1.
Erweiterung des Halteverbotes Alte Dorfstraße Richtung Schönberg (Ergänzung
zusätzlich Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h)
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |