Beschlussvorschlag:

 

1. In der Alten Dorfstraße aus Richtung Schönberg endet das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286) sowie die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zeichen 274) kurz hinter der Aubrücke.

Für die Gegenfahrbahn beginnt das Haltverbot (Zeichen 283-10) sowie die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ca. 100 m entfernt, hinter dem Einmündungsbereich Blomeweg in die Alte Dorfstraße.

 

2. Auf Grund der Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus, unmittelbar an der Alten Dorfstraße, wird folgende Beschilderung beantragt:

Das Haltverbot(Zeichen 283-10) sowie der Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Richtung Schönberg wird bis zur Höhe der Streckenverbote der Gegenfahrbahn erweitert.

 


8.1. Erweiterung des Halteverbotes Alte Dorfstraße Richtung Schönberg (Ergänzung zusätzlich Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h)

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0