Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.   Der mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/186/2017 vorgelegten Nachkalkulation der Abwassergebühren für Jahre 2015 und 2016, der Nachkalkulation / Prognose für das Jahr 2017 sowie der Gebührenvorschau für das Jahr 2018 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

 

2.   Die Abwassergebühren werden auch im Jahr 2018 nach Maßgabe jener Abgabensätze erhoben, die durch den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein festgesetzt worden sind.

 

3.   Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein wird mit Wirkung ab 01.01.2019 dahingehend geändert, dass hinsichtlich der (mengenabhängigen) Abwasser-Zusatzgebühr jeweils eine Verbrauchsabrechnung erfolgt, d.h. Erhebung von Vorauszahlungen auf der Basis der jeweils zuletzt veranlagten Abwassermenge und sodann Abrechnung hierüber nach Ablauf des Erhebungszeitraumes – und zwar erstmals für den Erhebungszeitraum 2019. Eine entsprechende Satzungsänderung ist der Gemeindevertretung zeitgerecht im Laufe des Jahres 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage. Herr Amtsmitarbeiter Jürß ergänzt die Ausführungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0