Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, beim Ordnungsamt des Amtes Probstei ein beidseitiges Halteverbot im Bereich der Parkstraße vom Kreisel bis zur Einfahrt Soltwischredder zu beantragen.


Die Bürgermeisterin führt aus, dass im Bereich der Kerzenscheune und des Pizza-Services in der Parkstraße oft Kraftfahrzeuge parken und es dort dadurch sehr eng wird. Daraus entstehe eine besondere Unfallgefahr für Fußgänger, da die Asphaltstraße in diesem Bereich nur 4 m breit sei, es keinen Gehweg gebe und auch die Buslinie über diese Straße führe. Bei der Parkstraße handele es sich um eine Gemeindestraße. Sie habe den Anlieger zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass seine Feldsteinbegrenzung nicht auf die Bankette und die Straße reichen dürfe. Unter Bezugnahme auf den Artikel im Probsteier Herold vom 1.11.2017, geht sie auf die Besitzverhältnisse ein und macht deutlich dass unabhängig vom Eigentumsverhältnis nach § 18 Straßen und Wegegesetzes Schleswig-Holstein die Straßenbaulast für eine öffentliche Gemeindestraße immer bei der Gemeinde läge. Eine Vermessung wäre Sache des Anliegers.

 

Herr Trinker bezweifelt, dass das Parken von Fahrzeugen dort überhaupt zulässig ist, da nach der Flurkarte, die das Amt Probstei ihm zur Verfügung gestellt habe, die Verkehrsfläche der Straße mit Randstreifen 6,5 m betrüge.

 

Der anwesende Anlieger, Herr Seelmann, wirft ein, dass ihm die Lage der Grenzsteine bekannt sei. Es wird Einvernehmen erzielt, dass die Bürgermeisterin mit Herrn Seelmann einen Ortstermin zur Inaugenscheinnahme des Grenzverlaufes vereinbaren wird.

 

Die Bürgermeisterin schlägt vor, in diesem Bereich ein beidseitiges Halteverbot auszuweisen.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion der Thematik an.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0