Herr Wenzel führt mit einem kleinen Rückblick zum Bürgerentscheid in das Thema ein und übergibt das Wort an die Werkleiterin.

 

Frau Mordhorst berichtet, dass:

·        vom 27. November bis 25. Dezember die diesjährige Schließungszeit der Halle ist

·        eine Kassenkraft eingestellt wurde

·        am 19. Oktober eine Begehung mit dem Gesundheitsamt stattgefunden hat

·        laut e.on Hanse ein Kessel ersetzt werden muss

·        die Verrohrung zum Kessel durch eine Firma überprüft werden muss

·        die Ansaugrohre von einem Taucher untersucht worden sind

 

Herr Heller erkundigt sich nach den Investitionskosten. Frau Mordhorst kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Kosten nennen. Herr Kuhn lobt die Arbeit der Amtsdirektoren bezüglich der Zusammenstellung der Unterlagen für die anderen Gemeinden, bemängelt aber, dass kein Zeithorizont seitens Laboe festgelegt wurde. Zudem schlägt Herr Kuhn vor, nochmals alle Gemeinden an einen runden Tisch einzuladen. Herr Etmanski erwidert, dass man keinen festen Zeitpunkt setzen kann, die Entscheidungen liegen in der Politik der jeweiligen Gemeinden. Herr Körber stimmt Herrn Etmanski zu und erklärt, dass diese Entscheidung eine reine Selbstverwaltungsaufgabe sei und das Amt sich dort heraushalten wird. Weiterhin möchte Herr Kuhn wissen was Weiterbetrieb eigentlich genau bedeutet und welchen Handlungsspielraum der Werkausschuss hat.  Als Beispiele nennt Herr Kuhn eine anfallende Reparatursumme von 1Mio € oder die Änderung der Öffnungszeiten.  Die Öffnungszeiten zu erweitern oder größere Investitionen zu tätigen liegt allein im Ermessen der Gemeinde Laboe, so Herr Körber. Nach einer kurzen Diskussion innerhalb des Ausschusses wird Frau Mordhorst gebeten, die gestellten Fragen an einen Fachanwalt zu übergeben. Dieser soll prüfen wie sich die Gemeinde an die Bindungswirkung des Bürgerentscheids halten kann. Nach einer erneuten Diskussion zwischen Herrn Körber und Herrn Kuhn, schlägt Frau Kleinfeld vor den Tagesordnungspunkt zu schließen.