Frau Mordhorst führt kurz in das Thema ein und übergibt dann das Wort an Herrn Körber. Herr Körber erläutert die Vorlage und berichtet dass das Hafengebiet nun als Geltungsbereich festgelegt worden ist und alle Kosten auf den gesamten Geltungsbereich umgelegt werden.  Es wird erwartet, dass in nächster Zeit auch die Kalkulation vorliege, wobei hier seitens der Buchhaltung des Eigenbetriebes noch Zahlen an das beauftragte Unternehmen geliefert werden müssen.  Zudem gibt es jetzt drei Satzungen; eine Hafenbenutzungsordnung, eine Hafengebührensatzung und einen Tarif. Die alte Satzung konnte man eher als „Mix-Satzung“ ansehen. Bezüglich der Rabattierung der Liegegebühren von Fischern und Traditionsschiffen merkt Herr Körber an, dass in der Tarif -Satzung eine Prozentzahl reingeschrieben wird. Die Ermäßigungen werden auch nicht mehr von allen Nutzern getragen. Es ist nur zu gewährleisten, dass die Ermäßigungen nicht von anderen Gebührenzahlern ausgeglichen werden dürfen. Hierzu befindet sich zur Klarstellung bereits ein Satz in der Satzung und die Kalkulation wird diese rechnerisch belegen. Die Satzungen sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Es werden weitere Verständnisfragen von Ausschussmitgliedern gestellt. Herr Wenzel erkundigt sich ob die Regelung der Wartelisten geändert werden muss. Herr Körber verneint dieses. Frau Bern möchte wissen ob das Bunkern von Wasser von Fremdschiffen kontrolliert werden kann. Herr Körber wird dieses mit dem Hafenmeister besprechen. Des Weiteren erklärt Herr Körber den Unterschied zwischen öffentlichen Personenverkehr und Personennahverkehr (ÖPNV), wann ein Traditionsschiff als Traditionsschiff gilt und warum die Aufwandsentschädigung  in der Tarifsatzung nach §2 Ziffer 5 erhoben wird.