Sitzung: 01.11.2017 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Vorlage: LABOE/BV/167/2017
Frau
Mordhorst führt kurz in das Thema ein und übergibt dann das Wort an Herrn
Körber. Herr Körber erläutert die Vorlage und berichtet dass das Hafengebiet
nun als Geltungsbereich festgelegt worden ist und alle Kosten auf den gesamten
Geltungsbereich umgelegt werden. Es wird
erwartet, dass in nächster Zeit auch die Kalkulation vorliege, wobei hier
seitens der Buchhaltung des Eigenbetriebes noch Zahlen an das beauftragte
Unternehmen geliefert werden müssen.
Zudem gibt es jetzt drei Satzungen; eine Hafenbenutzungsordnung, eine
Hafengebührensatzung und einen Tarif. Die alte Satzung konnte man eher als
„Mix-Satzung“ ansehen. Bezüglich der Rabattierung der Liegegebühren von
Fischern und Traditionsschiffen merkt Herr Körber an, dass in der Tarif
-Satzung eine Prozentzahl reingeschrieben wird. Die Ermäßigungen werden auch
nicht mehr von allen Nutzern getragen. Es ist nur zu gewährleisten, dass die
Ermäßigungen nicht von anderen Gebührenzahlern ausgeglichen werden dürfen.
Hierzu befindet sich zur Klarstellung bereits ein Satz in der Satzung und die
Kalkulation wird diese rechnerisch belegen. Die Satzungen sollen zum 01.01.2018
in Kraft treten.
Es
werden weitere Verständnisfragen von Ausschussmitgliedern gestellt. Herr Wenzel
erkundigt sich ob die Regelung der Wartelisten geändert werden muss. Herr
Körber verneint dieses. Frau Bern möchte wissen ob das Bunkern von Wasser von
Fremdschiffen kontrolliert werden kann. Herr Körber wird dieses mit dem
Hafenmeister besprechen. Des Weiteren erklärt Herr Körber den Unterschied
zwischen öffentlichen Personenverkehr und Personennahverkehr (ÖPNV), wann ein Traditionsschiff
als Traditionsschiff gilt und warum die Aufwandsentschädigung in der Tarifsatzung nach §2 Ziffer 5 erhoben
wird.