Beschluss:

 

Der Bau- und Wegeausschuss beschließt folgende Empfehlungen an die GV:

  1. Den Aufstellungsbeschluss für eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“ zu fassen.
  2. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet „nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“ zu fassen.
  3. Den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.
  4. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

 


Der Vorsitzende Hans-Werner Bauer erläutert den Sachverhalt aus den Anlagen zu TOP 5. Zunächst die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“, und danach die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“. In der folgenden Diskussion kommen folgende Fragen auf: Der in der Anlage enthaltene Plan, in den der Geltungsbereich eingezeichnet wurde, ist nicht aktuell. Es fehlen vorhandene Wohn- und Nebengebäude. Weiterhin wird angemerkt, dass der derzeitige Pächter des landwirtschaftlich genutzten Hofes des Eigentümers, die Umstellung von Nutztieren in einen benachbarten Stall plant, und ob dieses Einfluss hat auf die zuvor festgestellten Grenzen der „Emissionsblase“ und somit auch auf den jetzigen Geltungsbereich. Die Bürgermeisterin Frau Lorenzen wird diese Fragen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung beim Amt klären.

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0