Beschluss:     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)     der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/187/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Schönberg für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen;

 

b)     die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 27.11.2009 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg zu beschließen, wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr mit Wirkung ab 01.01.2018 auf jährlich 15,96 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.


Der Ausschussvorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert die Vorlage. Seiner Auffassung sind die dort vorgeschlagenen Veränderungen vertretbar für jeden Haushalt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0