Beschluss:

 

Als Stellungnahme der Gemeinde Stoltenberg werden nachfolgende Punkte einzeln abgestimmt:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die in dem Gutachten des Büro Blank für die Gemeinde beschriebenen Hinweise und Anmerkungen der Seiten 13 und 14 (ohne Seite 15):

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

   

 

2. Die Gemeindevertretung teilt die Auffassung die abgelehnten Potenzialflächen nichts als Wind-

Vorrangflächen aufzunehmen.

 

- Flächen 007 und 011:

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

- Fläche 006 (in rot gekennzeichnet):

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

3. Die Grubben liegen innerhalb der Ortslage Stoltenberg und sind von der Fläche PR2-PLO007 weniger als 800m entfernt. Es ist der Abstand zu bedenken.

Die Straße wird nicht als Splittersiedlung angesehen.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

4. Die Gemeinde nimmt den Antrag des GV-Mitgliedes von Natzmer über den Vorschlag zur Ausbreitung eines Windvorranggebietes zur Kenntnis.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 


GV-Mitglied von Natzmer verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.

 

Vorab legt er dem Vorsitzenden einen Antrag zur Ausbreitung eines Windvorranggebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Stoltenberg vor. Den übrigen GV-Mitgliedern wurden diese Unterlagen am Vortag zugesandt.