Bürgermeister Mönkemeier berichtet von einem Schreiben des Vorsitzenden der SSG, worin die Gemeinde aufgefordert wird, Abstellflächen für die größeren Gegenstände des Vereins zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Mönkemeier erklärt, dass laut der vorliegenden Vereinbarung aus 1981 die Gemeinde nicht verpflichtet ist, gesonderten Raum zur Lagerung für die SSG zur Verfügung zu stellen. Die Bindungsfrist laut Vereinbarung über 25 Jahre  ist mit dem 31.12.2013 abgelaufen. Zurzeit besteht eine Vereinbarung mit einer jährlichen Kündigungsfrist. Ein anderer Vertrag liegt der Gemeinde bzw. der Amtsverwaltung nicht vor.

Des Weiteren erklärt Bürgermeister Mönkemeier, dass die Lagerung von den vereinseigenen Bänken im Stuhlraum geduldet wird. Sollten Beanstandungen erfolgen durch weitere Nutzer des Dorfgemeinschaftshauses, müssten die Bänke entfernt werden. Eine Kostenübernahme seitens der Gemeinde für die Einlagerung der Gegenstände des Vereins erfolgt nicht.

Sofern Herrn Burmeister, Vorsitzender der SSG ein anderer Vertrag vorliegen sollte, bittet Herr Mönkemeier um Übermittlung.

Herr Burmeister erklärt, dass sich die Anfrage es Vereins an die Gemeinde hiermit erledigt hat und die Gegenstände in dem vorhandenen Raum vollständig untergebracht werden konnten.