Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Basis der der Vorlage beigefügten Unterlagen die Ausschreibung auf den Weg zu bringen, um dann nach Submission den Auftrag zum Ausbau von drei Dachgeschosswohnungen im Dorfgemeinschaftshaus an den günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Bieter als Generalauftrag vergeben zu können.

 

 


Sachverhalt:

 

Bürgermeister Mönkemeier erläutert noch einmal ausführlich den aktuellen Ist-Zustand des Dorfgemeinschaftshauses. Der Dachbodenfußboden und das Dach sind in einem sehr schlechten Zustand und müssen zu gegebener Zeit definitiv saniert werden. Der Kostenpunkt würde sich ohne Gegenfinanzierung auf ca. 80.000,00 € - 100.000,00 € belaufen.

 

Bereits mehrfach haben die Gremien der Gemeinde über den Ausbau des Dachgeschosses im Dorfgemeinschaftshaus beraten. Die erforderlichen Mittel sind bereitgestellt und die dafür notwendige Kreditaufnahme wurde seitens der Kommunalaufsicht genehmigt, da sich die Maßnahme als wirtschaftlich darstellt.

 

Zuletzt wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.11.2016 beschlossen, an das Ingenieurbüro für Struktur und Festigkeit einen Auftrag zu vergeben, um die weiteren zum Fortgang der Maßnahme notwendigen Arbeiten abzuleisten.

 

Auf Basis der der Vorlage beigefügten Anlage 1 und natürlich Untersuchungen vor Ort wurden statische und andere Fachtechnische Nachweise und Anforderungen ermittelt. Diese sind der Anlage 2, wegen des Umfanges aber nur auszugsweise, beigefügt. Die übrigen sehr fachspezifischen Unterlagen z.B. zur Statistik werden in der Sitzung vorliegen und können natürlich jederzeit eingesehen werden.

 

Im Ergebnis wurde die Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes in Form der ebenfalls beigefügten Anlage 3 entwickelt, die auch auf die vorgenannten Unterlagen Bezug nimmt. Die vorbeschrieben Unterlagen würden natürlich Gegenstand einer erforderlichen Ausschreibung nach den Regeln des Vergaberechts werden.

 

Dabei ist aus Gründen der Vereinfachung vorgesehen, die Ausschreibung nicht gewerkeweise vorzunehmen. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, bei diesem Bauvorhaben den Auftrag an einen Generalunternehmer zu vergeben. Angesichts des Vorhabens erscheint die Aufteilung in verschiedene Gewerke, die damit bis hin zu Gewährleistungsfragen durchschlagen können bereits im Vorwege und auch bei der Baubegleitung unverhältnismäßig aufwändig. Dies hat sich auch schon beim Umbau des Dorfgemeinschaftshauses gezeigt, bei dem es hin und wieder erforderlich war, zwischen einzelnen Auftragnehmern vermittelnd tätig zu werden. Dies hat durchaus zu Schwierigkeiten geführt.

 

Die inhaltlichen Anforderungen an den konkreten Ausbau der drei vorgesehenen Dachgeschosswohnungen ergeben sich insbesondere aus der Anlage 3 zur Vorlage und stehen somit zur Beratung an.

 

Im Falle eines positiven Gremienbeschlusses würde die Amtsverwaltung die Ausschreibung unter Einhaltung des Vergaberechts sobald als möglich auf den Weg bringen.

 

GV Hoffmeister erkundigt sich, ob die Wohnungen an die bestehende Heizungsanlage angeschlossen werden sollen. Bürgermeister Mönkemeier hat dies bereits mit einem Elektriker und einer Heizungsfirma erläutert. Die vorhandene Heizung reicht Leistungsmäßig aus um die 3 geplanten Wohnungen mit Energie zu versorgen.  Um die Warmwasserversorgung zu sichern wird der vorhandene Warmwasserspeicher gegen einen größeren ausgetauscht.  

 

 

GV Steen spricht die nicht vorhandenen Parkplätze am Dorfgemeinschaftshaus an. Es besteht schon keine Parkmöglichkeit für die Freiwillige Feuerwehr. Dieses Problem muss seitens der Gemeinde gelöst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0