Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt, Inhaber der Ehrenamtskarte zunächst befristet für ein Jahr in den Personenkreis der Ermäßigungsbegünstigten des Programms Schönberg Kulturell aufzunehmen. Die Zahl der Inanspruchnahme ist als Grundlage für eine weitere Entscheidung zu erfassen.


 Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und geht dabei auf die Diskussion in der letzten Sozialausschuss Sitzung ein.

 

Sie berichtet, dass inzwischen 134 Betriebe und Institutionen Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte anbieten. 4000 ehrenamtlicher seien inzwischen Inhaber einer solchen Karte.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Frau Nebendahl, dass die vorgeschlagene Vergünstigung bei Eintrittspreisen im Rahmen von Schönberg Kulturell für Inhaber der Ehrenamtskarte eine gute Sache sei und die Fraktionen dem Vorschlag zustimme.

 

Bürgermeister Kokocinski ist der Auffassung, dass dies ein gutes Instrument sei, gegenüber ehrenamtlich Tätigen Wertschätzung auszudrücken. Er schlägt die Erweiterung dieser Vergünstigung auf Inhaber der Jugendleitercard vor. Hierzu berichtet Gemeindevertreter Keppel, dass Inhaber der Jugendleitercard die Ehrenamtskarte automatisch erhalten würden und es deshalb keiner zusätzlichen Regelung bedarf.

 

Ausschussmitglied Cordts ist der Auffassung, dass die Kosten aufgrund von Einnahmeausfällen für die Gemeinde schwer zu kalkulieren seien. Er fragt nach der vorgesehenen Gegenfinanzierung für diese Einnahmeausfälle.

 

Die Vorsitzende und Ausschuss Mitglied Rabe-Schollmayer sehen in dieser Maßnahme auch einen werblichen Effekt der sich gegebenenfalls steigernd auf die Anzahl der zahlenden Gäste auswirken könne.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen des Programms Schönberg kulturell ab dem 1.1.2018 zunächst befristet für ein Jahr einzuführen und in diesem Zeitraum die Anzahl der Inanspruchnahme zu erfassen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0