Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
    56 A mit der Ergänzung im Textteil, dass Gründächer mit lebenden Pflanzen möglich sind und mit einer Ergänzung in der Begründung zum Hochwasserschutz vor Regenwasser, zu und bestimmt diesen zu Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A soll gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung fortgeführt werden.

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert kurz die bisherige Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 56 und die sich insbesondere aus der Regenwasserbeseitigung ergebende Trennung in den Bebauungsplan Nr. 56 A und 56 B.

 

Anhand einer Präsentation erläutert Herr Kühle sodann die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 A. Dabei geht er insbesondere auf die festgesetzten Leitungsrechte für die Entwässerung ein. Die textlichen Festsetzungen wurden aus dem Entwurf des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 56 übernommen. Sie wurden bereits im Ausschuss beraten, sodass hier keine Änderungen vorgenommen wurden. Unmittelbar vor der Sitzung wurde Herr Kühle jedoch darauf hingewiesen, dass bei der festgesetzten Dachneigung auch durchaus Gründächer möglich wären. Diese Festsetzung kann durchaus noch ergänzt werden.

 

Herr Bünning begrüßt die Aufnahme von Gründächern im Bebauungsplan. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass beim Hochwasserschutz immer von einer Gefahr von der Ostsee ausgegangen wird, Überflutungen können aber auch vom Regenwasser ausgehen. Herr Kühle erklärt, dass ein entsprechender Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden kann.  


Stimmberechtigte:    8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0