Beschluss:

 

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße“ zu fassen.

 

  1. Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, aus Kiel erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts bittet, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemeinsam zu beraten, weil diese Punkte in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Beschlussfassung wird dann getrennt vorgenommen.

 

Anhand der Verwaltungsvorlage erklärt Herr Kühle, dass die Planung für die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters Lidl zum Gartenbaubetrieb Lenkersdorf durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgen sollte. Bei der Ermittlung der Grundlagen wurde dann festgestellt, dass die Bruttogeschossfläche aller im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Einzelhandelsbetriebe auf über 6.000 qm kommt. Hierzu gibt es jedoch einen Schwellenwert von 5.000 qm, der bei der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht überschritten werden darf. Es ist dementsprechend erforderlich, auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und der Bebauungsplan muss dann im Regelverfahren aufgestellt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes muss dann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Weiterhin sollte der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Dies geht jedoch nur, wenn alle im Geltungsbereich liegenden Grundstücke im Eigentum des Vorhabenträgers stehen. In diesem Fall gibt es jedoch zwei unterschiedliche Eigentümer, sodass der Bebauungsplan angebotsorientiert erstellt werden muss. Eine Vorabstimmung mit dem Innenministerium und der Landesplanungsbehörde haben dabei ergeben, dass auch ein angebotsorientierter Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Bei der Vorabstimmung wurde von Seiten der Landesplanung jedoch schon darauf hingewiesen, dass die Verkaufsfläche des Lidl-Marktes auf ca. 1.200 qm begrenzt werden muss.

 

Herr Schimmer begrüßt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Er weist in dem Zusammenhang auch auf den Schallschutz, insbesondere zur Finnenhaussiedlung hin. Der Lidl-Markt wird wesentlich höher frequentiert als der Gartenbaubetrieb und so wird auch der Verkehrslärm einschließlich des regelmäßigen Anlieferverkehrs erheblich höher sein.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass keine neue öffentliche Straße zwischen der Bahnhofstraße und dem Kuhlenkamp entstehen soll. Allerdings wird es die Möglichkeit der Zu- und Abfahrt zwischen beiden Straßen geben. Weiter zu beachten ist auch der im Gebiet liegende Entwässerungsgraben „Jordan“, der möglichst nicht weiter verrohrt werden soll. Die Einzelheiten dazu werden noch im Rahmen des weiteren Verfahrens zu klären sein.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8 

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0