Beschluss:

  1. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet „Erich-Schwarz-Weg 1, 3 und 5 [ehem. B-Plan 29], Bullbrücke 2 [ehem. B-Plan 31], Schwanenweg 5, 7, 26 bis 34 [ehem. B-Plan 27(3)] und Schwanenweg 18 bis 24 sowie die Grundstücke im Reiherweg [alle ehem. B-Plan 17(2)]“. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:       6

Nein-Stimmen:     5

Enthaltungen:       0

Befangen: 0

 

 

  1. Der Bauausschuss beschließt den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet  „Erich-Schwarz-Weg 1, 3 und 5 [ehem. B-Plan 29], Bullbrücke 2 [ehem. B-Plan 31], Schwanenweg 5, 7, 26 bis 34 [ehem. B-Plan 27(3)] und Schwanenweg 18 bis 24 sowie die Grundstücke im Reiherweg [alle ehem. B-Plan 17(2)]“ in der vorliegenden bzw. aufgrund vorangegangener Beratung noch zu überarbeitenden Fassung und bestimmt diesen zur Auslegung.

 

Stimmberechtigte:

      11

Ja-Stimmen:        6

Nein-Stimmen:      5

Enthaltungen:      0

Befangen: 0

 

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Herr Kühle erläutert das nun mit neu gefasstem Geltungsbereich unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 45 laufende Planverfahren anhand einer Powerpoint-Präsentation.  Er weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan hier berichtigt werden muss.

Herr Kühle führt aus, dass hier ein einfacher Bebauungsplan entstehen soll,  in dem auf Erschließung (weil schon vorhanden) und Maß der baulichen Nutzung verzichtet wird. Der Bebauungsplan wird nur die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen festsetzen. Der Rest wird sich nach § 34 BauGB regeln.

 

Herr Erdmann spricht sich gegen die Zusammenführung der Bebauungspläne und die Erstellung eines einfachen Bebauungsplans aus.   

Hierzu merkt Herr Kühle an, dass die Bestandsaufnahme in dem neuen Geltungsbereich zahlreiche Verstöße gegen die bislang gültigen Bebauungspläne, beispielsweise die Grünflächen betreffend, ergeben hat. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Möglichkeiten, die eine Bebauung nach § 34 BauGB eröffnet, auch relativ gering sind, da fast alle Grundstücke bereits bebaut sind. Folge der Einstellung des Planverfahrens zu dem Bebauungsplan Nr. 45 wäre, dass die bereits vorhandene Kindertagesstätte nicht legalisiert werden könnte. Ebenso könnte der Betrieb eine Spielstätte nicht verhindert werden.

 

Frau Harrje bittet um Auskunft, ob ein Nachteil für die in dem Geltungsbereich bereits bestehenden Betriebe im Allgemeinen und den Garten- und Landschaftsbaubetrieb im Schwanenweg 18 im Besonderen entstehen wird.

Herr Kühle sagt zu, die genaue Zulassung des Betriebes zu prüfen.

 

Herr Rauschenbach fragt noch einmal nach der Ausgangslage für das Planverfahren.

Herr Kühle erläutert, dass

  • der Betrieb einer Kindertagesstätte im Gewerbegebiet nicht erlaubt ist, diese aber tatsächlich dort betrieben wird.
  • eine Anfrage für den Betrieb einer Vergnügungsstätte vorliegt.
  • eine Bestandsaufnahme aller Grundstücke im Geltungsbereich durchgeführt wurde, um die Durchmischung zu dokumentieren.

 

Die Bürgermeisterin fragt nach der Möglichkeit einer Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche auf das Grundstück Schwanenweg 5.

Herr Kühle bestätigt, dass eine Umplanung hier möglich ist.

Herr Griesbach weist darauf hin, dass der Eigentümer als mögliche Konsequenz dann den sofortigen Kauf des Grundstücks durch die Gemeinde verlangen kann. 

Herr Leonhardt beantragt, diese Entscheidung auf die nächste Sitzung des Bauausschusses zu verschieben.

 

Der Bauausschuss beschließt die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche auf das Grundstück Schwanenweg 5 zu vertagen.

 

Stimmberechtigte:

     11

Ja-Stimmen:        5

Nein-Stimmen:      6

Enthaltungen:       0

Befangen: 0

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


Stimmberechtigte:

      11

Ja-Stimmen:      9

Nein-Stimmen:     2

Enthaltungen:      0

Befangen: 0