Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die bedarfsgerechte Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Einrichtung Hort und Schülerbetreuung entsprechend der Verwaltungsvorlage und beschließt weiterhin, die dafür notwendigen haushalts- und stellenplanrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Einrichtung der zusätzlichen Hortgruppe erfolgt befristet für  den Zeitraum von zwei Jahren.

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Personalentscheidungen zu treffen.

 


Verbandsvorsteher Wichelmann stellt dar, dass sich bei der Diskussion im Hauptausschuss noch Fragestellungen ergeben haben, hinsichtlich der für die Umsetzung notwendigen haushalts- und stellenplanrechtlichen Voraussetzungen. Diese Fragen wurden in der Verwaltungsvorlage SV/BV/023/2017/1 ausführlich beantwortet. Von daher schlägt er vor, die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zunächst für ein Jahr befristet einzurichten.

 

Da aus den Reihen der Verbandsvertretung Bedenken bestehen, dass für den Zeitraum von einem Jahr qualifiziertes Personal gefunden werden kann, einigt man sich auf einen Befristungszeitraum von zwei Jahren. Daraufhin fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden


Stimmberechtigte:

 14

Ja-Stimmen:  14

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0