Beschluss:    

1.      Die Begründung zum Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafenabgaben und die ergänzend zur Verfügung gestellten Beratungsunterlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird sich auch den Überlegungen zum Verbleib bei dem Schiffsflächenmaßstab angeschlossen, die sich aus dem Satzungsentwurf ergebende Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs bestätigt und auch die satzungsgemäßen Gebührenermäßigungen und -befreiungen nach eingehender Abwägung der hierfür jeweils maßgeblichen Gründe in dem sich bisher schon aus der Hafenabgabensatzung vom 28.11.2013 ergebenden Umfang ausdrücklich bestätigt, wobei zudem folgende Ergänzungen berücksichtigt werden:

 

a)   In § 6 Nr. 3 der Satzung werden auch Fahrzeuge der Wasserwacht mit aufgeführt;

 

b)   In § 8 wird unter einer neuen Nummer 7 geregelt, dass die Liegeplatzgebühren für Traditionsschiffe um 50 % ermäßigt werden;

 

c)   In den §§ 6 und 8 wird jeweils ein klarstellender Hinweis angefügt, dass Gebührenausfälle, die aufgrund der Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen in diesen Paragraphen entstehen, von der Gemeinde getragen werden.

 

2.      Der vorgelegten Hafengebührenkalkulation für das Jahr 2017 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen wird zugestimmt. Die bisher in der Hafenabgabensatzung vom 28.11.2013 festgelegten Gebührensätze sollen für das Jahr 2017 unverändert fortgelten – unter Berücksichtigung der Änderung, dass in § 7 Nr. 2 die Festlegung der Gebührensätze für die Jahresliegeplatzgebühr (bisher Wasserliegeplatz 47,00 €/qm und Landliegeplatz 27,00 €/qm) gestrichen wird.

 

3.      Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafenabgaben vom 28.11.2013 wird gemäß überarbeitetem Entwurf [Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/122/2017/1] beschlossen.

 

 


Frau Bürgermeisterin Mordhorst führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im Werkausschuss. Sie beantwortet Fragen hierzu.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann verweist seinerseits auf die Vorberatungen und geht insbesondere auf die vorgesehenen Vergünstigungen ein. Bei der DGzRS könne er dies sehr gut nachvollziehen, bei den Traditionsschiffen jedoch nicht. Aus diesem Grunde könne er die Satzung in dieser Form nicht mittragen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0