Beschluss:     Der Werkausschuss wird gebeten, Herrn Dr. Schwarz von der Christian Albrechts Universität spätestens im Oktober in eine Werkausschuss Sitzung einzuladen, um über Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die die Nachhaltigkeit der Sandaufspülung gewährleisten können.


Frau Bürgermeisterin Mordhorst erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Werkausschuss und die danach erarbeitete neue Verwaltungsvorlage, die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegt. Sie verweist auf ein redaktionelles Versehen im zweiten Absatz des Sachverhaltes. Dort müsse es nicht in „in Höhe von 60.000 €“, sondern „in Höhe von bis zu 60.000 €“ heißen. Fragen zu der Vorlage werden beantwortet.

 

Herr Gemeindevertreter Dittmann-Wunderlich beantragt, die Handlungsalternative 1 (1500 m³) zu beschließen. Dies sei die Minimalvariante, mit der man der Verkehrssicherungspflicht Genüge tue. Ansonsten ist er dafür, den vorhandenen aufgeschobenen Sand entsprechend der Bedarfe zu verteilen.

 

Frau Gemeindevertreterin Wunderlich spricht das Thema Nachhaltigkeit an. Dies sollte man für die Zukunft nicht aus dem Auge verlieren Sie begründet dies kurz.

 

Herr Gemeindevertreter Heller finde diese Idee gut. Die SPD Fraktion sei dafür, die Handlungsalternative 2 (3000 m³) umzusetzen. Hiermit tue man nicht nur der Verkehrssicherungspflicht Genüge, sondern es trete auch eine kleine kosmetische Verbesserung ein.

 

Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Beyer berichtet über den Beschluss des Kreistages, 250.000 € für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Davon könnten 150.000 € möglicherweise bereits dieses Jahr zur Auszahlung kommen; dies hänge aber davon ab, wie sich der Kreishaushalt tatsächlich entwickle. Der Rest würde dann in 2018 zur Auszahlung kommen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Nachhaltigkeit nachgewiesen werde.

 

Herr Gemeindevertreter Leonhardt beantragt für die LWG Fraktion, die Handlungsalternative 3 (6000 m³) umzusetzen. Angesichts der in Aussicht gestellten Zuschüsse komme man so günstig nie wieder an Sand. Im Übrigen schlägt er vor, Herrn Dr. Schwarz noch einmal einzuladen zum Thema Nachhaltigkeit. Er erläutert dies.

 

Auch Herr Gemeindevertreter Etmanski spricht sich für die Handlungsalternative 3 aus. Man sollte die Chance des Zuschusses nutzen und dadurch eine gute und umfassende Lösung sicherstellen. Er spricht außerdem das Thema „Aukrug“ an. Seiner Auffassung nach handele es sich hier um getrennte Maßnahmen. Es schließt sich eine kurze Diskussion hierüber an mit dem Ergebnis, dass am heutigen Abend zunächst eine Beschlussfassung über die drei vorgestellten Handlungsalternativen erfolgen sollte.

 

Frau Gemeindevertreterin Nowack hinterfragt die Zuschussfähigkeit, da grundsätzlich gesagt wurde, dass die entstandenen und geförderten Schäden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sturmtief Axel stehen. Frau Bürgermeisterin Mordhorst verweist in diesem Zusammenhang auf die Signale des Ministers aus dem Ortstermin.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion stellt Herr Gemeindevertreter Leonhardt einen Änderungsantrag, der zwei Punkte enthält, und zwar erstens die Abstimmung über die Handlungsalternative 3 und zweitens soll der Werkausschuss gebeten werden, Herrn Dr. Schwarz von der Christian Albrechts Universität spätestens im Oktober in eine Werkausschuss Sitzung einzuladen, um über Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die die Nachhaltigkeit der Sandaufspülung gewährleisten können.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion beantragt Herr Gemeindevertreter Heller, über die beiden Beschlussanträge getrennt abzustimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse

 

Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt, eine außerplanmäßige Auszahlung zur Beseitigung der entstandenen Sturmschäden in Höhe von bis zu 60.000,00 Euro. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Aufträge zur Abdeckung der noch freiliegenden Igeldecke zu erteilen. Hierfür sollen die Schäden vom 4./5. Januar 2017 mit minimal möglichem Aufwand beseitigt werden und ca. 6.000 m³ (Handlungsalternative 3) Sand bewegt werden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in einem Nachtragshaushalt zum Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs der Gemeinde Ostseebad Laboe vorzulegen. Gleichfalls wird die Bürgermeisterin beauftragt, einen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Sturmflutschäden Ostsee zur Beseitigung von Schäden der Sturmflut vom 4./5. Januar 2017 zu stellen.

 

Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0